Seit dem 17. Jahrhundert gab es in Gotha zwei privilegierte Hofapotheken (die heutige Goethe- und die heutige Löwen-Apotheke).
Dieser Zweiapothekenzustand blieb über Jahrhunderte erhalten. Auch als in der heranwachsenden Stadt Gotha zu Beginn des 19. Jahrhunderts der Ruf nach der Errichtung einer dritten Apotheke immer lauter wurde, gelang es doch zunächst immer wieder mit dem Einspruch der beiden alten Apotheken, das Aufkommen einer dritten Apotheke unter Berufung auf ihre Privilegien zu verhindern. Auch das herzogliche Medizinkollegium teilte zu jener Zeit den Standpunkt der bedrohten Hofapotheker, dass kein Bedürfnis nach einer dritten Apotheke vorhanden sei und dass deren Errichtung nur eine Beeinträchtigung der beiden schon bestehenden Apotheken bedeuten würde.
Erst durch das Gesetz vom 31. März 1829 über die Aufhebung der Monopole konnte das Einspruchsrecht der beiden Hofapotheken gegen die Konzessionserteilung an eine weitere Apotheke beseitigt werden. Die Form, in der die neue Apotheke ins Leben gerufen wurde, wich allerdings von der früheren Gepflogenheit erheblich ab. Die Regierung privilegierte nicht etwa eine dritte Hofapotheke, sondern der Herzog erteilte am 1. Februar 1830 dem Stadtrat gegen 50 Reichstaler Konzessionsgeld, 8 Taler jährlichen Kanon und 1 Reichstaler terminlicher Steuer die Konzession zur Errichtung einer Rats- oder Stadt-Apotheke, in erster Linie wohl, um dem notleidenden Stadtsäckel eine neue feste Einnahmequelle zu sichern
Das damalige Regierungsgutachten steht im Gegensatz zu der früheren Stellungnahme des Medizinwahlkollegiums auf dem Standpunkt, dass die Klagen der beiden Hofapotheker über die Konkurrenz der Ratsapotheke unberechtigt seien und dass der bisherige Reingewinn der beiden Apotheken vollkommen ausreiche, um noch einem dritten Apotheker ein genügendes Einkommen zu sichern.
Am 10. Januar 1831 konnte Ernst Ludwig Hederich die neue Apotheke eröffnen. Das Haus dafür hatte er von dem Gold- und Silberarbeiter Georg Christian Wilhelm Kalbe erworben. Später ging die Apotheke auf seinen Sohn Karl August Hederich über. Aber schon nach dessen Tode im Jahre 1869 wurde, obwohl minderjährige leibliche Erben vorhanden waren, wohl mit Rücksicht auf die schlechte wirtschaftliche Lage der Hinterbliebenen, ein Verkauf des Erbpachtrechtes notwendig.
Dies war ein Zeichen dafür, dass sich die Stadt-Apotheke doch nicht zur wahren Goldgrube entwickelt hatte, wie man offenbar bei der Errichtung angenommen hatte. Man musste sogar auf die Entrichtung der Sonderabgabe von 600 Talern verzichten und hat diese Klausel dann überhaupt fallenlassen. In den späteren Verträgen ist für den Verkaufsfall nur vorgesehen, dass die Stadt berechtigt sein soll, die Apotheke zu einem Schätzungspreise zurückzukaufen. Lehnt der Erbpächter diesen Preis ab, so darf die Stadt die Apotheke freihändig oder meistbietend verkaufen und der Erbpächter muss sich dann mit dem Erlös dieses Verkaufs zufriedengeben.
Apotheker Michael Karow
Querstraße 4, 99867 Gotha