Das Apothekengesetz und die Apotheken-Betriebsordnung legen sowohl räumliche als auch personelle Standards fest, um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sichern.
Die Offizin
der dem Publikum zugängliche Teil der Apotheke, Raum für die unmittelbare Arzneimittelversorgung, d. h. die Abgabe und den Verkauf von Arzneimitteln und apothekentypischen Warensortimenten
Der Beratungsraum
Ort für die ausführlichen und vertrauliche Beratung; ermöglicht die Ausführung von bestimmten Gesundheitsdienstleistungen - Teil der Offizin
Das Warenlager
Raum für die Bevorratung mit Arzneimitteln, die Bestellung von Arzneimitteln und apothekentypischen Artikeln und Bearbeitung der Wareneingänge. Das Warenlager ermöglicht die Aufbewahrung von Lagergut unter verschiedenen klimatischen Bedingungen.
Der Teearbeitsplatz
Ort der Herstellung und Konfektionierung von arzneilichen Tees.
Die Rezeptur
Raum der Arzneimittelherstellung, d. h. der Anfertigung individueller Arzneizubereitungen auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung.
Das Labor
Raum, der unter Zuhilfenahme geeigneter Apparaturen und Prüfvorrichtungen zur Untersuchung von Grundstoffen und Arzneien dient.
Das Büro
Arbeitsplatz des Apothekenleiters und Ort zur Aufbewahrung der Betriebsunterlagen. In manchen Apotheken auch als Nachtdienstraum genutzt.